Sanierungsgutachten nach IDW S6 und BGH
Gerät ein finanziertes Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, steigen die Anforderungen an die Kapitalgeber. Ein belastbares Sanierungsgutachten nach IDW S6 und aktueller BGH-Rechtsprechung bildet in diesen Situationen die zentrale Grundlage für eine erfolgreiche Restrukturierung – auch aus rechtlicher Perspektive.
Übersicht
Sanierungsgutachten berücksichtigen die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und erfüllen die Anforderungen des Standards IDW S6. Sie bilden damit die Grundlage, um regulatorische Vorgaben einzuhalten sowie Haftungs- und Anfechtungsrisiken für Kapitalgeber, Investoren und Kreditversicherer zu reduzieren.
FTI-Andersch Assurance steht für belastbare und aussagekräftige Sanierungsgutachten in anspruchsvollen Restrukturierungssituationen.
Grundlage ist eine umfassende Unternehmensanalyse mit dem Ziel, die Sanierungsfähigkeit objektiv und fundiert zu beurteilen. Zu Beginn erfolgt eine detaillierte Analyse der Liquiditätssituation sowie – bei Bedarf – die Ableitung kurzfristiger Stabilisierungsmaßnahmen. Ergänzend werden Finanz- und Leistungswirtschaft, Markt- und Wettbewerbsposition sowie die wesentlichen Krisenursachen systematisch untersucht.
Darauf aufbauend werden Potenziale identifiziert, konkrete Maßnahmen entwickelt und in einer integrierten Unternehmensplanung zusammengeführt. Dabei wird auch die langfristige Tragfähigkeit des Geschäftsmodells berücksichtigt, einschließlich relevanter ESG-Aspekte in Restrukturierungssituationen.
Zu Beginn des Projekts werden die wesentlichen Schwerpunkte und der Handlungsrahmen klar definiert, um einen effizienten Prozess und belastbare Ergebnisse sicherzustellen. Dabei werden die Interessen aller relevanten Stakeholder berücksichtigt.