Prüfung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen

In existenzbedrohenden Krisensituationen tragen Geschäftsführung, Vorstände sowie Aufsichts- und Beiräte eine besondere Verantwortung – verbunden mit erheblichen persönlichen Haftungsrisiken.

Übersicht

Der objektiven und fundierten Ermittlung der Insolvenzreife kommt dabei entscheidende Bedeutung zu: Ab Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsleiter für sorgfaltswidrige Zahlungen persönlich; zudem stellt eine verspätete Insolvenzantragstellung eine Straftat dar.

Die gutachterliche Feststellung der Insolvenzreife ermöglicht es den Organen, ihre gesetzlichen Pflichten in krisenhaften Situationen nachweisbar zu erfüllen und Entscheidungen rechtssicher zu dokumentieren.

Im Rahmen von Insolvenzverfahren sind potenzielle Haftungs- und Anfechtungsansprüche objektiv und praxisnah zu beurteilen.

Dies erfordert fundierte Expertise an der Schnittstelle von Recht und Betriebswirtschaft, insbesondere zur Einordnung bestehender Ermessens- und Beurteilungsspielräume. Eine transparente Aufbereitung schafft die Grundlage für sachgerechte Entscheidungen, ermöglicht einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten und trägt dazu bei, zeit- und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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